Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit eingesetzt
Pressemitteilung.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion entsendet die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Odenwald-Tauber Nina Warken als Obfrau in die Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit.
„Es ist mir eine Ehre, meine Fraktion in diesem wichtigen Gremium als Obfrau zu vertreten. Reformen im Wahlrecht sind dringend notwendig und es ist mir persönlich ein großes Anliegen meinen Beitrag zur Erarbeitung von Novellierungen und Maßnahmen zu leisten. Wir haben als Kommission den Auftrag, uns beispielsweise mit den Fragen nach der Dauer einer Legislaturperiode, der wirksamen Begrenzung der Vergrößerung des Bundestages, einer gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag oder der Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers bzw. der Bundeskanzlerin zu befassen. Außerdem sind wir unter anderem auch beauftragt Vorschläge zu erarbeiten, die aufzeigen, wie die Arbeit des Deutschen Bundestages transparenter und auch durch Einbezug digitaler Möglichkeiten effizienter gestaltet werden kann“, erklärt Warken die Vielfalt der Aufträge der Kommission, die in dieser Woche ihre konstituierende Sitzung abgehalten hat.
Bei der Ausgestaltung des Wahlrechts gehe es um das zentrale Beteiligungsrecht in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland: „Auch die Vorstellungen und Voten interessierter Bürgerinnen und Bürger sollen in der Kommissionsarbeit berücksichtigt werden, denn sie sind als Wählerinnen und Wähler bei der Novellierung eines der wichtigsten Grundrechte im demokratischen Gemeinwesen unmittelbar betroffen“, führte Warken weiter aus.
Der Kommission gehören neun Mitglieder des Deutschen Bundestages an, davon drei Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion, zwei Mitglieder der Fraktion der SPD und jeweils ein Mitglied aller anderen im Parlament vertretenen Parteien. Außerdem sind neun Sachverständige im Einvernehmen der Fraktionen als Mitglieder in der Kommission benannt. „Mit der konstituierenden Sitzung haben wir in dieser Woche die Arbeit in der Kommission aufgenommen“, erklärte Warken. Bis zum 30. September 2021 erstatte die Kommission dem Deutschen Bundestag einen Zwischenbericht. Der Abschlussbericht solle dem Parlament am 30. Juni 2023 vorgelegt werden.
Auf dem Foto zu sehen: Die Obfrau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nina Warken MdB mit dem Ausschussvorsitzenden Ansgar Heveling MdB bei der konstituierenden Sitzung der Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit.