Bund vergibt 250 Millionen Euro für Förderprojekt „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“

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Gemeinsame Pressemitteilung von Alois Gerig MdB und Nina Warken MdB.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert mit dem Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ innovative Konzepte zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden. 

Die CDU-Bundestagsabgeordneten Nina Warken und Alois Gerig rufen die Städte und Gemeinden in ihrem Wahlkreis dazu auf, sich mit ihren Projekten um die Bundesförderung zu bewerben, die ab 2021 für Projekte mit einer maximalen Laufzeit bis 2025 zur Verfügung steht.

„Verstärkt durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind viele Städte und Gemeinden von großen Veränderungen in ihren Innenstädten, Stadt- und Ortsteilen betroffen. Eine besondere Herausforderung ist der anhaltende Strukturwandel im Einzelhandel, aber auch andere Nutzungen im Tourismus und Gastgewerbe, von Kultureinrichtungen, Kirchen, die gewerbliche und die Wohnnutzung“, erklärten Warken und Gerig. Dies mache teilweise erhebliche funktionale, städtebauliche und immobilienwirtschaftliche Anpassungen notwendig, um die Einrichtungen für die Gesamtstadt langfristig zu sichern. Ziel des Förderprogramms des BMI sei es, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung akuter und struktureller Problemlagen zu unterstützen, indem die Innenstädte und Ortsteilzentren als Identifikationsorte der Kommune zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Orten weiterentwickelt werden. „Für noch nicht begonnene Projekte, die bis zum 31. August 2025 abgeschlossen sein werden, vergibt der Bund bei Bewilligung durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, für die wir uns entsprechend einsetzen werden, einen Zuschuss von 200.000 Euro bis maximal fünf Millionen Euro“, führten Warken und Gerig weiter aus.

Fördergegenstände sind unter anderem die Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien, Machbarkeitsstudien, Beratungsleistungen, Gutachten und Planungen für die Aufwertung und Nachnutzung der vom Wandel betroffenen Standorte, der Aufbau innenstadtbezogener Kooperationen, die vorrübergehende Anmietung oder der Zwischenerwerb von leerstehenden Räumlichkeiten, Maßnahmen des Innenstadtmarketings und der Öffentlichkeitsarbeit sowie geringfügige baulich-investive Maßnahmen. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden mit bestehenden oder drohenden Problemalgen in ihren Zentren. In der ersten Stufe sind dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bis spätestens 17. September 2021 Interessensbekundungen über das Förderportal des Bundes einzureichen. Nähere Informationen zur Beantragung und Zuwendungsberechtigung stellt das BMI zur Verfügung unter:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/innenstadtstrategie-projektaufruf.html

                        

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