Fördermaßnahmen gegen Einsamkeit im Alter

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Pressemitteilung

Millionen Menschen in Deutschland fühlen sich einsam. Die Coronapandemie hat die Situation noch verschärft. Besonders älteren Menschen fällt es schwerer, Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation zu finden. Vor diesem Hintergrund ruft die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Odenwald-Tauber Nina Warken zur Bewerbung beim Bundesprogramm „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und Isolation“ auf.

„Es ist wichtig, dass wir durch ein solidarisches Miteinander gemeinsam dafür Sorge tragen, dass sich die Menschen in unserem Land auch im Alter nicht alleine fühlen“, so Nina Warken. Vor allem bei Älteren über 80 Jahren bestehe ein deutlich höheres Risiko einer sozialen Isolation, insbesondere wenn Schicksalsschläge, Erkrankungen, Einschränkungen der Mobilität oder Altersarmut hinzukämen. Aber es gelte auch vorzubeugen und früh die Weichen für ein gutes Älterwerden zu stellen, zum Beispiel am Ende der beruflichen Lebensphase.

„Auch der Bund ist in der Pflicht, durch ein gutes Förderangebot die Seniorinnen und Senioren im Land zu unterstützen“, erklärt die Bundestagsabgeordnete. Sie sei erleichtert, dass die Ampelregierung hier wie ihre unionsgeführte Vorgängerin am Ball bleibe und gezielte Programme anbiete.

Das Bundesseniorenministerium hat am 1. Februar das Bewerbungsverfahren für ein neues Programm gegen Einsamkeit im Alter gestartet, das aus Mitteln des ESF Plus finanziert wird. Noch bis zum 15. März können sich Träger bewerben. Rund 80 Projekte sollen ab Oktober 2022 bis September 2027 gefördert werden.

Durch eine regionalen Vernetzungen und Partnerschaften zwischen der Freien Wohlfahrtspflege, den Kommunen und anderen relevanten Akteurinnen und Akteuren soll die Einbindung älterer Menschen in die Gesellschaft gestärkt werden. Zudem sollen Orte geschaffen werden, wo Menschen miteinander in Kontakt kommen.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege und freie gemeinnützige Träger in Deutschland und neu – auch Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke in einem Stadtstaat.

Hintergrundinformation:

Die Europäische Union fördert zusammen mit der Bundesregierung über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Programme und Vorhaben in Deutschland.

Mit dem Förderportal Z-EU-S unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Vorhabenträger (Projektträger) bei der Beantragung und Abrechnung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027. (https://www.foerderportal-zeus.de).

Foto: Tobias Koch

 

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